Bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen: JAK-Inhibitoren: Hautkrebs als Nebenwirkung möglich
Am 23. Januar 2023 stimmte der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA den vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) empfohlenen Maßnahmen zur Minimierung des Risikos schwerer Nebenwirkungen bei der Anwendung von Januskinase (JAK)-Inhibitoren zu.
Konkret geht es dabei um JAK-Inhibitoren zur Behandlung verschiedener chronisch-entzündlicher Erkrankungen und Nebenwirkungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Blutgerinnsel, Krebs und schwere Infektionen.
Zur Erinnerung: Was sind Januskinase-Inhibitoren?
Januskinase-Inhibitoren (JAK-Inhibitoren/-Hemmer) sind Arzneistoffe, die hauptsächlich Anwendung im Bereich der Immunsuppression finden.
Aufgrund ihrer immunmodulierenden Wirkung werden sie bei verschiedenen chronisch-entzündlichen Erkrankungen – vor allem Autoimmunerkrankungen – eingesetzt (z. B. rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, Colitis ulcerosa, atopische Dermatitis).
Wann sollten JAK-Inhibitoren nur noch verordnet werden?
Am 10. März 2023 wurde nun das vorausgegangene Risikobewertungsverfahren zu Januskinase-Inhibitoren mit Veröffentlichung der Entscheidung der Europäischen Kommission abgeschlossen. Am vergangenen Freitag wurde ein Rote-Hand-Brief (RHB) zu diesem Thema veröffentlicht.
Darin heißt es, dass die genannten Nebenwirkungen ein Klasseneffekt aller JAK-Inhibitoren (JAKi) sind und „als relevant für alle zugelassenen JAKi-Indikationen bei entzündlichen und dermatologischen Erkrankungen betrachtet“ werden.
Deshalb sollten JAK-Inhibitoren bei folgenden Patienten nur noch verordnet werden, wenn es keine geeigneten Alternativen gibt:
- Im Alter von 65 Jahren oder älter
- Raucher oder ehemalige Langzeitraucher
- Patienten mit anderen kardiovaskulären Risikofaktoren oder mit Risikofaktoren für maligne Erkrankungen
Auch bei Patienten mit anderen als den oben aufgeführten Risikofaktoren für venöse Thromboembolien (VTE) sollten JAK-Inhibitoren mit Vorsicht angewendet werden, heißt es im RHB. Zudem werden regelmäßige Hautuntersuchungen bei allen Patienten empfohlen.
Welche JAK-Inhibitoren sind zugelassen?
Für die Behandlung mehrerer chronisch-entzündlicher Erkrankungen (z. B. rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, Colitis ulcerosa, atopische Dermatitis, Alopecia areata) sind folgende JAK-Inhibitoren zugelassen:
- Cibinqo® (Abrocitinib),
- Jyseleca® (Filgotinib),
- Olumiant® (Baricitinib),
- Rinvoq® (Upadacitinib) und
- Xeljanz® (Tofacitinib).
Warum sind Hautuntersuchungen bei JAK-Inhibitoren wichtig?
Vor Beginn des Risikobewertungsverfahrens hatte zunächst noch Tofacitinib allein im Fokus von Sicherheitsbedenken gestanden. In der Fachinformation von „Xeljanz® 5 mg/10 mg Filmtabletten“ heißt es beispielsweise aktuell zum Thema Hautuntersuchungen beziehungsweise Hautkrebs:
„Bei Patienten, die mit Tofacitinib behandelt wurden, wurde über Fälle von nicht-melanozytärem Hautkrebs berichtet. Das Risiko für nicht-melanozytären Hautkrebs könnte bei Patienten, die mit zweimal täglich 10 mg Tofacitinib behandelt werden, höher sein als bei Patienten, die zweimal täglich 5 mg erhalten. Bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Hautkrebs werden regelmäßige Hautuntersuchungen empfohlen.“
In den Nebenwirkungen von Xeljanz® wird nichtmelanozytärer Hautkrebs – gemeinsam mit Lungenkrebs – mit der Häufigkeit „gelegentlich“ angegeben (≥ 1/1.000 bis < 1/100).
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert seit kurzem über den Rote-Hand-Brief. In diesem wird auch darauf hingewiesen, dass die Dosierungsempfehlungen für bestimmte Patientengruppen mit Risikofaktoren überarbeitet wurden.
Außerdem heißt es, dass verordnende Ärzte mit den Patienten die Risiken besprechen sollen, die mit der Anwendung von JAK-Inhibitoren verbunden sind. Bereits 2019 empfahl der PRAC, dass Patienten mit einem erhöhten Risiko für Blutgerinnsel der Lunge maximal nur noch 5 mg Tofacitinib zweimal täglich einnehmen dürfen – bei schwerer Colitis ulcerosa beträgt die empfohlene Anfangsdosis beispielsweise aber 10 mg zweimal täglich.
Die Produktinformationen und die Schulungsmaterialien für Angehörige der Heilberufe und Patienten würden nun entsprechend aktualisiert und müssen künftig, bei der sachgerechten Verordnung von JAK-Inhibitoren, besonders beachtet werden.