Aktuelles
3 min merken gemerkt Artikel drucken

PTA sollen ihren Abgeordneten schreiben

Frau schreibt mit Kugelschreiber auf Papier
Wer seinem Unmut über die geplante Erhöhung des Kassenabschlags Luft machen möchte, kann seinem Bundestagsabgeordneten einen Brief schreiben. | Bild: PheelingsMedia / AdobeStock

Wenn am 20. Oktober das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf der Tagesordnung im Bundestagsplenum steht und beschlossen wird, müssen Apotheken in den nächsten beiden Jahren einen erhöhten Kassenabschlag an die gesetzlichen Krankenkassen abführen. Damit soll das auf 17 Milliarden Euro geschätzte Finanzdefizit der GKV beseitigt werden. Apotheken, so steht es im Gesetz, sollen hierzu ihren Beitrag leisten und im Zeitraum 2023 und 2024 einen um 23 Cent pro Packung erhöhten Abschlag an die Kassen abführen. 170 Millionen Euro will Gesundheitsminister Karl Lauterbach so einsparen.

Die ABDA warnt massiv vor dieser Maßnahme und wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Abschlagserhöhung im Schnitt zu Mehrkosten von rund 6.500 Euro pro Apotheke führen würde.  

Was ist der Kassenabschlag?

Apotheken erhalten für jede abgegebene Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels eine prozentuale Vergütung von drei Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis sowie einen sogenannten Fixzuschlag von 8,51 Euro pro Packung (jeweils zzgl. Umsatzsteuer). 

An die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Apotheken pro Packung einen Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro pro Packung (zzgl. Umsatzsteuer) abführen. Die Ampelkoalition möchte diesen Kassenabschlag für die Dauer von zwei Jahren auf 2,00 Euro anheben. 

In den letzten Tagen vor der Abstimmung im Bundestag macht die ABDA ihre Mitglieder mobil. Unter www.apothekenkampagne.de (Login erforderlich) hat die Standesvertretung einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, mit dem Apotheken die für sie zuständigen Wahlkreisabgeordneten anschreiben können. Die ABDA kündigte auch an, den Brief in gleichlautender Form nochmals an alle Abgeordneten zu senden.

Wie finde ich meinen zuständigen Bundestagsabgeordneten?

Auf der Website des Deutschen Bundestags befindet sich eine Übersicht aller Abgeordneter. Dort kann man filtern nach Bundesland und Wahlkreis. 

Dürfen Apotheken streiken?

Nach den Arztpraxen vor zwei Wochen folgen nun die Apotheken im Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg: Sie werden einen Tag vor der Bundestagsentscheidung zum Kassenabschlag streiken. Aber dürfen Apotheken einfach schließen und was ist der Grund für den Streik?

Die Apothekeninhaber im Saarland werden aufgerufen, am Mittwoch, dem 19. Oktober 2022 ab 12:00 Uhr, ihre Apotheken zu schließen, um sich der Protestaktion anzuschließen. Damit wolle man ein deutliches Signal nach Berlin senden.

Die Patientenversorgung solle dabei aber nicht gefährdet werden, teilt der Apothekerverein Saarland mit, der zum Protest aufgerufen hat. Daher sind diejenigen Apotheken vom Aufruf ausgenommen, die zur apothekerlichen Dienstbereitschaft eingeteilt sind. Schließlich wolle man den Protest zwar spürbar, aber nicht auf dem Rücken der Patienten austragen.  

Eine solche Schließung sei so auch rechtlich zulässig. Gemäß Ziffer 1 der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft vom 25. Juni 2003 der Apothekerkammer des Saarlandes könnten Apotheken an einem Wochentag ab 12.00 Uhr ohne weiteres schließen.