Länder stimmen PTA-Reform zu
Mitte November hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages das PTA-Reformgesetz beraten und verschiedene Änderungsanträge beschlossen. Teilweise kam er mit diesen den Wünschen des Bundesrates entgegen, teilweise den Forderungen aus der SPD-Bundestagsfraktion. Die Länder hatten in ihrer ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Insbesondere forderten sie Änderungen bei der Ausbildungsstruktur und -dauer: Drei Jahre mindestens sollte die Ausbildung dauern und praktische und theoretische Anteile verzahnen. Auch die SPD wollte eine längere Schulzeit – doch in diesem Punkt ließ die Union nicht mit sich reden. Ganz im Sinne der ABDA soll es also weiterhin bei zwei Jahren Schule und anschließend einem halben Jahr Apothekenpraktikum bleiben. Allerdings soll es eine Evaluierungsregelung geben: Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Reform hat das Bundesgesundheitsministerium die Ausbildungsdauer zu überprüfen – ebenso die inhaltlichen Änderungen. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung ohnehin nur acht der rund 50 Vorschläge aus den Ländern zugestimmt, einem weiteren teilweise. Sie betreffen die Inkrafttretensregelung – das Gesetz soll nun im Wesentlichen zum 1. Januar 2023 statt 2021 wirksam werden –, die Aufsichtspflicht, die künftig auch bei einer Kompetenzerweiterung beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern bestehen bleiben muss, die Berücksichtigung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie redaktionelle Verbesserungen.
Bundesrat stellt Bedingungen
Heute hat der Bundesrat nun in der letzten Plenarsitzung der PTA-Reform zugestimmt. In einer sogenannten begleitenden Entschließung machte der Bundesrat jedoch deutlich, dass es trotz der beschlossenen Reform weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung gibt. Hierzu gehört seiner Ansicht nach die Abschaffung des Schulgeldes. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Ausbildungsvergütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe anzupassen, in denen sie durchgängig gezahlt wird. Kritik übt er auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung von PTA. Zwar sei diese grundsätzlich notwendig. Die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die Kompetenzerweiterung und damit verbundenen Ausbildungsbedingungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal überprüfen.
Forderungen der Länder gehen in den Bundestag
Zudem wendet sich der Bundesrat gegen die Möglichkeit, die abschließende staatliche Prüfung zweimal zu wiederholen. Auch in diesem Aspekt dürfe es keinen Unterschied zu den anderen Gesundheitsfachberufen geben, bei denen die Wiederholung nur einmalig möglich ist. Mit diesen Anregungen wiederholt der Bundesrat Forderungen aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, von denen der Bundestag nur sehr wenige aufgegriffen hatte. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
BVpta enttäuscht
Dass sich der Bundesrat heute nicht dazu durchgerungen hat, eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre im Vermittlungsausschuss durchzusetzen sorgt für betretene Mienen beim Bundesverband PTA (BVpta). „Das bedauern wir sehr“, erklärt dazu Leiterin der BVpta-Novellierungsgruppe, Sabine Pfeiffer. „In den letzten Tagen und Wochen haben wir nichts unversucht gelassen, dieses Ziel trotz der Ablehnung durch den Deutschen Bundestag und die Apotheker doch noch zu erreichen. Der Bundesverband hat mehrfach Briefe an die Ministerpräsidenten und Bürgermeister sowie an die Gesundheitspolitiker der Länder geschrieben, um auf die dringende Notwendigkeit dieser Ausbildungsverlängerung und zusätzliche Kompetenzen für die PTA hinzuweisen.“ Diese Arbeit hat zumindest dazu geführt, dass die Länderkammer eine Resolution verabschiedet hat, in der sie darauf hinweist, dass die Erweiterung der Kompetenzen durch das PTA-Reformgesetz auch eine entsprechende Anpassung und Erweiterung der Ausbildung erfordert. Die mit dem Gesetz vorgenommenen Änderungen der Ausbildung seien dagegen aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend, um die Kompetenzerweiterung zu begründen. Dem Gesetz sei es nicht gelungen, einen Ausbildungsberuf (verbunden mit längerer Ausbildungszeit und entsprechendem Curriculum) zu schaffen, der zukunftsorientiert als tatsächliche Assistenz des Pharmazeuten ausgestaltet ist. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung deshalb auf, vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Prüfung der Kompetenzerweiterung und der damit verbundenen Ausbildungsbedingungen und Qualifikationsanforderungen durchzuführen und auf der Basis des Ergebnisses der Prüfung eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen. „Auch wenn uns die Anrufung des Vermittlungsausschusses deutlich lieber gewesen wäre, erkennen wir doch, dass wir die Länder in der Frage der PTA-Ausbildung und der Kompetenzen für unsere Berufsangehörigen voll auf unserer Seite haben“, erklärte Pfeiffer.
„Das sehen wir gleichzeitig auch als Auftrag für unsere zukünftige Verbandsarbeit. Denn sollte das PTA-Reformgesetz in der jetzigen Fassung in Kraft treten, kann und wird es nicht dazu beitragen, die Attraktivität unseres Berufes nachhaltig zu erhöhen und so dem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegen zu wirken. Unsere Ausbildung wird den Deutschen Bundestag daher auch in diesem Falle bald wieder beschäftigen. Der BVpta wird alles dafür tun, im Interesse Patienten, der Apotheken und unserer Berufsangehörigen eine weitere Reform anzustoßen, die diesen Namen dann tatsächlich auch verdient!“