Gehaltsplus zu Weihnachten: Mehr Lohn für alle Apothekenmitarbeiter
3,4 Prozent aufgeteilt auf zwei Jahre
Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich kurz vor Jahresende auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Demnach sollen Apothekenmitarbeiter in allen Alters- und Berufsgruppen ab dem 01.01.2020 1,9 Prozent mehr Gehalt bekommen. Der Vorgänger-Vertrag war im September 2018 in Kraft getreten, dann aber zum 31. Dezember 2019 gekündigt worden. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Gehälter und Ausbildungsvergütungen um weitere 1,5% erhöht. Somit erhalten alle Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Auszubildende ein Gehaltsplus von 3,4%, aufgeteilt auf zwei Jahre.
Die Tariferhöhung in Zahlen
Im ersten und zweiten Berufsjahr erhalten PTA derzeit 2.078 Euro brutto, ab dem 1. Januar 2020 werden es rund 2.118 Euro im Monat sein, ab dem 1. Januar 2021 liegt das Bruttogehalt für Berufseinsteiger dann bei circa 2.149 Euro. Bei PTA ab dem 15. Berufsjahr steigt der Tariflohn von 2.691 Euro auf dann etwa 2.742 Euro und ab 1. Januar 2021 auf 2.783 Euro. Bei PKA steigt das Gehalt im ersten Berufsjahr von 1.805 Euro brutto auf etwa 1.840 Euro pro Monat und ab 1. Januar 2021 auf etwa 1.868 Euro. Erfahrene PKA ab dem 14. Berufsjahr bekommen künftig 2.253 Euro brutto statt 2.211 Euro.
Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für PTA*
alter Gehaltstarif | neuer Gehaltstarif ab 1.1.2000 | neue Gehaltstarif ab 1.1.2021 | |
---|---|---|---|
1.-2. Berufsjahr | 2.078 Euro | 2.118 Euro | 2.149 Euro |
3.-5. Berufsjahr | 2.189 Euro | 2.230 Euro | 2.263 Euro |
6.-8. Berufsjahr | 2.376 Euro | 2.421 Euro | 2.457 Euro |
9.-14. Berufsjahr | 2.580 Euro | 2.629 Euro | 2.668 Euro |
ab 15. Berufsjahr | 2.691 Euro | 2.742 Euro | 2.783 Euro |
PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung von 721 Euro (vorher: 708 Euro).
*Dieser Tarif tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft
Zusätzlicher Urlaubstag
Außerdem erhalten alle Mitarbeiter einen Urlaubstag mehr. Der Urlaubsanspruch nach § 11 Abs. 3 BRTV erhöht sich damit auf 34 Werktage. Nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 35 Werktage.
Für wen gilt die Tarifbindung?
Der neue Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssen also Mitglied bei der Apothekengewerkschaft ADEXA sein, Ihr Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Letztere Bedingung erfüllen fast 90 Prozent der Apothekenleiter/innen, weil sie durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch auch Mitglied im Arbeitgeberverband sind.
Sonderfälle Sachsen und Nordrhein
Wie immer sind die Steigerungen bei den Tariflöhnen nicht für Sachsen und die Region Nordrhein gültig. In Sachsen gelten derzeit noch keine Adexa-Tarife, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. Die Tarifkommission des Sächsischen Apothekerverbandes e. V. (SAV) und die Apothekengewerkschaft Adexa haben in diesem Jahr jedoch Verhandlungen zu einem möglichen Tarifvertrag aufgenommen. In einem Sondierungsgespräch Mitte Juni zeigten sich die Vertreter beider Parteien offen für ein innovatives Vergütungsmodell. Und in Nordrhein werden eigene Tarifverträge zwischen der Adexa und der TGL Nordrhein verhandelt.