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Weiterqualifikation statt Verlängerung der Ausbildung?

Wie wird es wohl weitergehen mit der PTA-Reform? Das soll sich diese Woche noch klären. | Bild: Gerhard Seybert / Adobe Stock

Ab dem kommenden Jahr 2020 sind die Ausbildungen für die Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einer neuen Pflegeausbildung zusammengefasst, und die damit gemachten Erfahrungen sollen nach fünf Jahren dann erneut geprüft werden. Könnte ein solches Modell auch eine Option für die PTA-Ausbildung sein, sollte sich die „GroKo“ gegen eine Verlängerung der Ausbildung entscheiden? 

Das Weiterbildungsmodell, welches die DPhG-AG TuPA vorgeschlagen hat, geht in diese Richtung und könnte wie folgt aussehen: Nach der zweijährigen Schulausbildung, gefolgt von einem halbjährigen Praktikum, sollen die PTA – ähnlich einer Meisterqualifikation in den Handwerksberufen – die Möglichkeiten haben, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben, die dann auch in zusätzliche Befugnisse gerade für die öffentliche Apotheke münden.

Abschlussnote „gut“ oder Berufserfahrung als Zugang

Zwei Wege können dafür geöffnet werden, je nach dem Ergebnis der „Erstausbildung“: Wer die Ausbildung nach 2,5 Jahren mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossen hat, soll die Möglichkeit erhalten, direkt im Anschluss ein weiteres halbes Jahr, vielleicht sogar ein ganzes Jahr, eine PTA-Schule zu besuchen. In dieser Ausbildung würden dann vertiefende Inhalte angeboten. Wer schlechter abgeschlossen hat, muss eine bestimmte Anzahl von Jahren Berufserfahrung (drei oder fünf Jahre) nachweisen, um die Zulassung zu dieser schulischen Weiterbildung zu erwerben. Nach einer bestandenen Prüfung wäre nun die Erweiterung der Befugnisse, angelehnt an die Befugnisse der Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure, angebracht und auch sachlich begründet. Auch die finanzielle Einstufung auf das Niveau der Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure wäre dann denkbar. 

Die Hoffnung wäre, dass durch eine solche berufliche Perspektive der PTA-Mangel kleiner wird. Diese Perspektive, so die AG TuPA würde die Attraktivität des PTA-Berufs deutlich erhöhen. So könnten geeignete Bewerber, also gute Realschüler oder sogar Abiturienten, wieder für die PTA-Ausbildung zurückgewonnen werden. Außerdem könnte man viele ausgebildete PTA im Beruf und der Apotheke halten.

PTA-Beruf im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf einem Niveau mit PKA

Ob eine Berufsausbildung attraktiv ist, hängt stets auch mit Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten zusammen. Zurzeit ist der PTA-Beruf im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) vor allem wegen der relativ kurzen Ausbildung und nicht wegen der Inhalte auf DQR-Niveau 4 eingestuft, also genau dort, wo sich auch der PKA-Beruf befindet. Und das bedeutet auch Konsequenzen für die Verdienstmöglichkeiten und die Anerkennung des PTA-Berufs im europäischen Ausland. Mit einer längeren Ausbildung könnte der PTA-Beruf auf DQR-Stufe 5 kommen, was dem Berufsbild entsprechen würde und die Attraktivität erheblich steigern könnte.

Was ist der DQR?

Der Deutsche  Qualifikationsrahmen (DQR) wurde entwickelt, um das deutsche Bildungssystem transparenter zu machen. Er ordnet die Qualifikationen der verschiedenen Bildungsbereiche acht Niveaus zu, die durch Lernergebnisse beschrieben werden. 
„Lernergebnisse“ (learning outcomes) bezeichnen das, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben. Durch die Kopplung des DQR an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) wird es leichter, Qualifikationen zu vergleichen – in Europa und in Deutschland. Das unterstützt die Mobilität von Lernenden und Berufstätigen.