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So nicht, Herr Spahn! Bundesrat will PTA-Reformgesetz umkrempeln

Im Bundesrat wurde am vergangenen Freitag unter anderem über die Empfehlungen der Ausschüsse zur PTA-Reform abgestimmt. | Foto: Bundesrat / Frank Bräuer

Länder haben Mitspracherecht

Die Länder sind ebenso wie die Bundesregierung überzeugt, dass die PTA-Ausbildung und das Berufsbild dringend modernisiert werden müssen. Nur so könne der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Allerdings haben sie in weiten Teilen eine andere Auffassung, wie dies geschehen soll. Und das ist von Bedeutung: Da mit den geplanten Neuregelungen zur Ausbildung in die Organisationshoheit der Länder eingegriffen wird, ist das Gesetzesvorhaben zustimmungspflichtig. Das heißt: Lehnt der Bundesrat das Gesetz auch noch ab, nachdem es im parlamentarischen Verfahren nachjustiert wurde, kann er es gänzlich stoppen. Daran dürfte allerdings niemandem gelegen sein. Es gilt daher nun, eine gemeinsame Linie zu finden. Möglichst schon jetzt, spätestens aber im Vermittlungsausschuss.

Bezahlte dreijährige Ausbildung mit Praxisphasen und Kompetenzerweiterung

Dass die Länder viele Nachbesserungswünsche haben, zeigt die am Freitag beschlossene Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf für das PTA-Reformgesetz. Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse, speziell des federführenden Gesundheitsausschusses, wurden nahezu umfassend angenommen. 
Die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch (CDU), hatte vor der Abstimmung im Länderparlament nochmals die Kompetenzerweiterung als einen besonders wichtigen Schritt in Richtung eines modernen Berufsbildes herausgestellt. Damit PTA diese erlangen können, müsse es künftig eine dreijährige Ausbildung geben, die Praxis und Theorie miteinander verzahnt. Klepsch verwies auf andere Gesundheitsberufe – auch auf den der PKA – für die diese Form der Ausbildung bereits gelte. Wichtig seien dabei eine Ausbildungsvergütung von Anfang an und eine schon im Reformgesetz verankerte Schulgeldfreiheit. All diese Punkte vermissen die Länder noch im Regierungsentwurf.

ABDA wollte keine Ausbildungverlängerung

Die Ausbildungsdauer und -struktur sowie die Vorstellungen zur Kompetenzerweiterung sind damit wesentliche Knackpunkte im laufenden und bevorstehenden Diskurs nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch mit der ABDA, der Adexa und dem BVpta. Die ABDA hatte die Länder im Vorfeld der Abstimmung nachgerade „ermahnt“, sich nicht auf die Länderforderungen hierzu einzulassen. So schrieben die Standesvertreter in einer Stellungnahme vom 9. Oktober zu den Empfehlungen der Ausschüsse: „Aus unserer Sicht führen die Empfehlungen der Ausschüsse nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der PTA. Wir haben vielmehr die Sorge, dass die Ausbildung der PTA an Stringenz verliert, sie unnötig kompliziert wird und damit für alle Beteiligten aufwändig gemacht wird, ohne dass daraus ein adäquater Zugewinn resultiert.“ 
Doch das ließ die Ländervertreter offensichtlich unbeeindruckt.

Tätigkeiten ohne Aufsicht – auch hier kein Gehör für die ABDA

Anders als die Regierung will der Bundesrat erreichen, dass PTA nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Tätigkeiten ohne Aufsicht ausführen dürfen. Die jetzt beschlossene Stellungnahme sieht eine Ergänzung in der Apothekenbetriebsordnung vor (§ 3 Abs. 5 b ApBetrO - neu), wonach die Aufsichtspflicht bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfällt, „wenn der Apothekenleiter nach Anhörung des pharmazeutisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt“. 
Eine bestimmte Note oder Berufserfahrung ist also nicht zwingend nötig. Wie auch im Regierungsentwurf vorgesehen, soll es aber grundsätzliche Ausnahmen geben: Es geht kein Weg an der Aufsicht vorbei, wenn es sich um BtM- und T-Rezepte handelt oder solche, die nach § 73 Abs. 3 oder Abs. 3b des Arzneimittelgesetzes nach Deutschland verbracht werden. 
Die ABDA lehnte den Vorschlag der Regierung zur Kompetenzerweiterung ebenso ab wie den der Länder. Auch ihre anderen Appelle an die Länder fruchteten jedoch nicht.

Adexa und BVpta positiv überrascht und guter Dinge

Positiv kommt die Länder-Stellungnahme beim Bundesverband der PTA, dem BVpta an. So sei man mehr als erfreut, dass die notwendigen Reformforderungen in den Ausschüssen und im Bundesrat in letzter Minute noch verstanden wurden. „Wir setzen nun alle Hoffnung in die Nachbesserung! Dazu appellieren wir weiterhin an die Gesundheitspolitik, den offensichtlichen Herausforderungen endlich mit dem nötigen Maß an Weitblick zu begegnen“, betont Katja Hennig, BVpta Bundesvorsitzende. Nur dies könne letztlich zu einem zeitgemäßen Gesetz führen, das eine tatsächliche Aufwertung des PTA-Berufes mit sich bringt und so dem Fachkräftemangel künftig entgegenwirkt. 

Auch die Apothekengewerkschaft Adexa freut sich, dass die Länder eine der wichtigsten Aspekte, die Ausbildungsdauer, aufgegriffen haben und fordern, die Ausbildung auf mindestens drei Jahre zu verlängern. Damit stellt sich der Bundesrat hinter die Forderung von ADEXA und vom BVpta – aber gegen die ABDA. Der Adexa-Vorsitzende Andreas May äußerte sich dazu noch vor der Länderentscheidung am Freitag: „Die ABDA glaubt zu wissen, was Apothekerinnen und Apotheker brauchen, entfernt sich aber mehr und mehr von ihrer Basis. […] In Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir gut ausgebildete PTA. Dass es inhaltliche Defizite bei der Ausbildung gibt, steht außer Frage. Mit etwas Kosmetik werden wir dieses Problem nicht lösen. Tragen Apothekenleiterinnen und -leiter die Entscheidung der ABDA wirklich mit? Daran hat zumindest ADEXA erhebliche Zweifel.“ 

Wie geht es jetzt also weiter? Nun ist die Bundesregierung wieder am Zug: Sie muss zu der Stellungnahme des Bundesrats eine Gegenäußerung verfassen. Man darf gespannt sein, wie weit sie bereit ist, den Ländern entgegenzukommen.