Zoely® wieder verfügbar!
Monatelang sorgte Zoely® für Scherereien und Unmut – sowohl bei Anwenderinnen der Antibabypille als auch in Apotheken. Das hormonelle Kontrazeptivum war bereits seit Mai nicht lieferbar und alternative generische Präparate hält der Arzneimittelmarkt nicht bereit, da Zoely® noch Patentschutz genießt. Eine Umstellung auf andere Antibabypillen war nicht einfach möglich, dennoch wichen – nach Information von DAZ.online – manche Gynäkologen sodann auf Qlaira aus.
Keine ausländische Zoely® in Deutschland
Als Option stand der Import aus anderen europäischen Ländern im Raum, doch als zentral zugelassenes Arzneimittel fällt Zoely® nicht unter § 73 Absatz 3 AMG, der den Einzelimport nur für in Deutschland nicht zugelassene Fertigarzneimittel regelt. Jedoch darf auch eine ausländische Zoely® nicht einfach in Deutschland in Verkehr gebracht werden, denn es fehlt eine deutschsprachige Kennzeichnung und Packungsbeilage. Unsere Kollegen von DAZ.online hatten sich in ihrem Beitrag „Zoely zentral zugelassen – ist ein Import nach § 73 Abs. 3 überhaupt erlaubt?“ ausführlich mit dem Dilemma befasst.
Gründe für den Engpass
Als Gründe für den Engpass machte der Hersteller MSD Sharp & Dohme GmbH zum einen Kapazitätsengpässe bei der Herstellung, zum anderen Verzögerungen beim Verpackungsprozess verantwortlich, bedingt durch die neuen Vorschriften der EU-Fälschungsschutzrichtlinie.
Der Engpass ist großteils behoben
Nun gibt der Hersteller Entwarnung: In einer Mitteilung erklärt MSD, dass Zoely® wieder verfügbar und der vorübergehende Engpass behoben ist. Derzeit sind nach Informationen von DAZ.online jedoch noch nicht alle Großhandlungen wieder bestückt, zumindest eine Anfrage bei der Sanacorp zeigt noch den Nicht-lieferbar-Status an. Dies dürfte sich jedoch zügig ändern, wenn MSD Zoely® wieder ausliefert.