Bühlers Petition zum Rx-Versandverbot jetzt online!
Apotheken können seit 17.07.2019 Unterschriften für den Erhalt der Apotheke vor Ort sammeln. Nachdem Apotheker Christian Redmann im vergangenen Jahr eine Petition für ein Rx-Versandverbot im Online-Portal OpenPetition gestellt hatte, die derzeit übrigens rund 60.000 Mitzeichner hat, geht es nun um eine e-Petition beim Deutschen Bundestag. Die hatte der 19-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler schon vor einigen Monaten eingereicht. Der Petitionsausschuss hatte dem Studenten vor einiger Zeit mitgeteilt, dass eine gesonderte Veröffentlichung nicht möglich sei, Bühler hatte aber dagegen protestiert. Seit dem 17.07.2019 um 08:15 Uhr ist die Petition nun online.
Die Mitzeichnungsfrist der Petition ist vom 17.07.2019 bis zum 13.08.2019 (23:59 Uhr). Die Petition kann online im Portal des Petitionsausschusses unter der ID 94089 eingesehen und mitgezeichnet werden.
So funktioniert die Petition
Auf seiner eigens für die Petition eingerichteten Website erläutert Bühler den Ablauf der Petition. Die Online-Mitzeichnung funktioniert in zwei Schritten, so der 19-Jährige. Man muss ein Registrierungsformular ausfüllen und die Registrierung anschließend per Mail bestätigen. Deshalb, so Bühler, sollten vor allem die Apothekenteams und computeraffine Freunde und Bekannte die Petition online mitzeichnen, damit das erforderliche Quorum nicht nur offline erfüllt wird.
Unterlagen ab heute verfügbar!
Apotheken, die von der Apothekengenossenschaft Noweda bzw. den Pharmagroßhändlern Leopold Fiebig GmbH oder PharmaPrivat beliefert werden, erhalten heute im Laufe des Tages Plakate und Unterschriftenbögen sowie Postkarten, mit denen Kunden, die ihre persönlichen Daten nicht in eine Liste eintragen möchten, teilnehmen können. Die Postkarten für eine diskrete Mitzeichnung sollen am besten sofort in einen Rücksendeumschlag gegeben werden oder die Apotheken stellen für ihre Kunden eine nicht einsehbare Box zum Einwerfen auf. Bühler bittet die Apothekenteams, die Plakate sichtbar aufzuhängen und die Mitzeichnungsbögen und Postkarten sowie die Hinweise zum Datenschutz auszulegen. Die Apotheken, so Bühler, können ab heute ihre Kunden informieren und Unterschriften sammeln.
Wichtig, damit auch jede Unterschrift zählt, sei, dass die Apotheken darauf achten, dass die Mitzeichner den ausgeschriebenen Vor- und Zunamen, sowie ihre vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Stadt) angeben. Andernfalls, so Bühler, sei die Mitzeichnung nicht gültig.
3. August 2019: Rücksendeschluss an Großhandel und Bühler
Bis Samstag, den 3. August 2019 sollen die Mitzeichnungsbögen an die entsprechenden Großhandlungen bzw. Bühler mit Rücksendeschein zurückgegeben werden.
Adresse für die Rücksendung
Benedikt Bühler – Petition
Niddastraße 8
76229 Karlsruhe
Weitere Unterschriftensammlung bis 13. August 2019 möglich
Aber auch nach dem 03.08.2019 können weiter Unterschriften gesammelt werden. Diese müssen dann bis zum 13. August 2019 direkt an den Petitionsausschuss gefaxt werden (Faxnummer: 030-22736053).
Um an die Rücksendung fristgerecht erinnert zu werden, können sich Interessierte auf www.benedikt-buehler.de registrieren. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen rund um die Petition sowie die Beantwortung der FAQ.
Petition wurde zunächst abgeschmettert
Der Petitionsausschuss hatte die Petition im Mai 2019 zwar aufgenommen, eine separate Veröffentlichung aber verneint, da sie – so der Ausschuss in seiner Antwort – „sachgleich“ mit einer anderen Petition sei. In der vom Bundestag angeführten Petition ging es um den Ausschluss von (Versand-)Apotheken von der Arzneimittelversorgung, wenn diese nicht an der Notdienstversorgung teilnehmen. Mit Unterstützung der Großhändler Noweda, Pharma Privat und Fiebig sowie des Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas legte Bühler jedoch Einspruch ein – und hatte damit Erfolg!
FAQ-Video zur Petition online
Bühler hat begleitend zur Petition auch ein Video erstellt, das Sie sich hier anschauen können. Darin erklärt er nochmals, warum er das Rx-Versandverbot favorisiert und wie die Teilnahme an der Petition funktioniert.