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Entwurf zum Reformgesetz: Was ändert sich in der PTA-Ausbildung?

Bild: Kzenon / Adobe Stock

Anders als von Seiten der Adexa erhofft, sieht der Reformentwurf zum PTA-Beruf keine Verlängerung der Ausbildungszeit vor. Eine Verbesserung der PTA-Ausbildung soll stattdessen dadurch erreicht werden, dass die vorhandenen Unterrichtsstunden umverteilt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfolgt mit der Reform unter anderem das Ziel, Änderungen im Apothekenalltag Rechnung zu tragen. So beziehen sich z. B. die Prüfungen von Ausgangssubstanzen dank mitgelieferten Prüfzertifikaten in der Regel nur noch auf die Identitätsprüfung, weshalb das Gesundheitsministerium die Auffassung vertritt, einige Chemie-Stunden einsparen zu können.

Notwendige Änderung zum Erste-Hilfe-Kurs

Neben der Umverteilung der Unterrichtsstunden sieht die Reform auch eine unumstrittene Anpassung vor: So wird in § 1 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Kursstundenanzahl für den Erste-Hilfe-Kurs auf „9 Unterrichtseinheiten“ abgeändert. Bislang stellte die Vorschrift von „8 Doppelstunden“ ein bürokratisches Hindernis dar, da zweitägige Erste-Hilfe-Kurse seit einer Umstellung in 2015 nicht mehr angeboten werden.

Drei Monate Praktikum in öffentlicher Apotheke werden obligatorisch

Auch in der praktischen Ausbildung soll es eine Änderung geben: So müssen PTA-Praktikanten künftig mindestens die Hälfte der insgesamt sechsmonatigen praktischen Ausbildung verpflichtend in einer öffentlichen Apotheke ableisten. Die restlichen drei Monate können nach wie vor wahlweise in der öffentlichen oder einer Krankenhausapotheke absolviert werden. Das Gesundheitsministerium begründet diese Änderung damit, dass der weitaus größte Teil der PTA später in öffentlichen Apotheken arbeiten wird.

Bundeseinheitliches Qualifikationsniveau angestrebt

Mit der Reform der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll auch verstärkt Wert auf die im Lehrgang vermittelten Kenntnisse und Handlungskompetenzen gelegt werden. Wurden bislang in Anlage 1 Teil A lediglich die Fächer einheitlich geregelt, soll in der überarbeiteten Version unter Anlage 1 Teil B eine konkrete Beschreibung der zu vermittelnden Inhalte zu finden sein. Damit soll ein bundeseinheitliches Qualifikationsniveau gewährleistet werden. Als Konsequenz könnten sich die Themenschwerpunkte innerhalb der Fächer an einigen Schulen ändern.

Was versteht man unter Handlungskompetenz?

Der Begriff Handlungskompetenz entspringt der Pädagogik und wird definiert als „die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten“ (Kultusministerkonferenz, 23. September 2011). Somit umfasst der Begriff nicht nur das theoretische Wissen, sondern auch das Können und Wollen um das Wissen in die Praxis umzusetzen.

Stundenzahl bleibt gleich, doch Fächer verändern sich

Die größte Änderung in der PTA-Ausbildung betrifft wohl die Stundenverteilung sowie die Zusammensetzung und Bezeichnung der jeweiligen Fächer. Lediglich die Fächer „Ernährungskunde und Diätetik“, „Körperpflegekunde“ und „Mathematik“ bleiben davon unberührt. So sieht die Reform insbesondere eine deutliche Kürzung der Chemie-Inhalte zugunsten einer Ausweitung der Arzneimittelkunde vor. Zudem werden – um die Inhalte aus Arzneimittelkunde und Medizinproduktekunde zu vertiefen – Übungen zur Abgabe und Beratung verbindlich eingeführt.

Ebenfalls gekürzt wird die Stundenzahl der „Übungen zur Drogenkunde“. Gleichzeitig werden die theoretischen Inhalte in „Botanik und Drogenkunde“ jedoch ausgebaut und um das Thema „Phytopharmaka“ ergänzt.

Das Fach „Physikalische Gerätekunde“ entfällt im Zuge der Reform gänzlich. Die notwendigen Inhalte sollen künftig anteilig in den galenischen Übungen integriert werden. Außerdem geht das BMG davon aus, „dass sie (die Physikalische Gerätekunde) in den Grundlagenfächern entsprechend berücksichtigt wird“.

Fächerbezeichnung im Wandel

Weiterhin entfällt – unter anderem da Pflanzenschutzmittel in der Apotheke kaum noch eine Rolle spielen – das Unterrichtsfach „Pflanzenschutzkunde“. Daher wird die Stundenzahl für „Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde“ entsprechend gekürzt. Das Unterrichtsfach „Pharmazeutische Gesetzeskunde und Berufskunde“ wird dagegen um „Grundlagen des Gesundheitswesens“ und „Fachterminologie“ ergänzt und die Stundenzahl entsprechend erhöht.

Bezeichnung und Inhalte der Fächer „Arzneimittelkunde“, „Medizinproduktekunde“ und „Apothekenpraxis“ werden um wesentliche Themen erweitert (s. Tabelle). In „Apothekenpraxis“ soll hier insbesondere der zunehmenden Digitalisierung sowie der Pflicht zur Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems (§ 2a Apothekenbetriebsordnung) Rechnung getragen werden.

Allgemeinbildung nicht mehr notwendig?

Auch vor den allgemeinbildenden Fächern (wie Deutsch und Wirtschaftskunde) macht die Reform nicht halt: Diese werden künftig nicht mehr explizit vorgeschrieben, sondern sollen in unverändertem Umfang in Verfügungsstunden für ergänzende Lehrangebote umgewandelt werden. Schulen erhalten damit mehr Flexibilität und können individuell entscheiden, welches zusätzliche Lehrangebot für die Auszubildenden benötigt wird. 

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die angekündigten Änderungen:

Vor der Reform (bisher)Nach der Reform
FächerbezeichnungStundenzahlFächerbezeichnungStundenzahl
Arzneimittelkunde280Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung340
Allgemeine und pharmazeutische Chemie200Allgemeine und pharmazeutische Chemie160
Galenik140Galenik160
Botanik und Drogenkunde100Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka120
Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde80Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde40
Medizinproduktekunde60Medizinprodukte und Hilfsmittel, einschließlich Information und Beratung60
Ernährung und Diätetik40Ernährung und Diätetik40
Körperpflegekunde40Körperpflegekunde40
Physikalische Gerätekunde40entfällt 
Mathematik (fachbezogen)80Mathematik (fachbezogen)80
Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde80Grundlagen des Gesundheitswesens und Rolle der Apotheken, Berufskunde, Fachterminologie, pharmazeutische Gesetzeskunde120
Allgemeinbildende Fächer (Deutsch einschließlich Kommunikation, Fremdsprache (fachbezogen), Wirtschafts- und Sozialkunde)240Verfügungsstunden für ergänzendes Lehrangebot der Schule240
Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten480Chemisch-pharmazeutische Übungen230
Übungen zur Drogenkunde120Übungen zur Drogenkunde80
Galenische Übungen500Galenische Übungen500
Apothekenpraxis einschließlich EDV120Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und EDV160
n. v.  Übungen zur Abgabe und Beratung230
Tab.: Änderungen im zweijährigen PTA-Lehrgang

Quellen: PTA-APRV, ENTWURF ZUM PTA-REFORMGESETZ