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Bekanntmachung des BMG: Versorgungsengpass bei Oxytocin – was steckt dahinter?

Der von Krankenhausapotheken schon etwas länger monierte Oxytocin-Engpass wurde nun auch offiziell durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekannt gegeben. | Bild: upixa / Adobe Stock

Oxytocin, das unter der Bezeichnung „Kuschelhormon“ bekanntgewordene Peptidhormon, wird unter physiologischen Bedingungen vor allem bei mechanischer Beanspruchung von sensiblen Bereichen wie Vagina und Brustwarzen ausgeschüttet. Daher spielt das im Hypothalamus produzierte Hormon sowohl beim Orgasmus und der Geburt als auch beim Stillen eine bedeutende Rolle. Zum Ende der Schwangerschaft sorgt Oxytocin für die Kontraktion der glatten Muskulatur und das Auslösen der Wehen. Nach der Geburt stimuliert es die Brustdrüsen und damit die Milchsekretion.

BMG gibt Versorgungsengpass bekannt

Mitte März gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt, das aktuell ein Versorgungsmangel mit oxytocinhaltigen Arzneimitteln bestünde. Als Ursache für diesen Engpass nannte das BMG „Produktionsprobleme eines Herstellers oxytocinhaltiger Arzneimittel“. Veröffentlicht wurde diese Bekanntmachung am vergangenen Montag.

Laut Informationen von DAZ.online kommt hinzu, dass Hexal – ein weiterer Hersteller oxytocinhaltiger Arzneimittel – aufgrund des kürzlich in Kraft getretenen Securpharm-Systems die an Lager liegende, aber noch nicht serialisierte Ware nicht ausliefern darf. Neben den Sicherheitsmerkmalen fehle den Packungen auch eine Änderung in der Packungsbeilage.

Wichtig für die Geburtsmedizin

In der Geburtsmedizin findet Oxytocin z. B. in der Geburtseinleitung, zur Wehenstimulierung sowie zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher postpartaler Blutungen (Blutungen nach der Geburt) Anwendung. Besonders gravierend wirkt sich der Engpass hinsichtlich der zuletzt genannten Indikation aus, denn hierfür steht laut BMG keine gleichwertige Alternative zur Verfügung.

Im Einzelfall Abweichung vom AMG möglich

Mit der Bekanntmachung räumt das BMG den zuständigen Landesbehörden die Möglichkeit ein, im Einzelfall oxytocinhaltige Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, in den Verkehr zu bringen. So könnte z. B. die Regierung von Oberbayern die bei Hexal an Lager liegenden Packungen nun trotz fehlender Sicherheitsmerkmale und veralteter Packungsbeilage freigeben. PTA und Apotheker sollen sich – nach Angaben der Arzneimittelkommission (AMK) – bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird das Ende des Engpasses im April erwartet.