Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen : Endlich – PTA-Abschluss anerkannt
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Zwei PTA der Johannes-Apotheke im oberbayerischen Gröbenzell, Martina Zifcakova und Filip Petrovic, entschieden sich für Anerkennungsprüfungen vor der Regierungsbehörde von Oberbayern, die für sie zuständig ist. Im November 2018 war es dann soweit: Einen ganzen Tag lang wurden die Beiden in einer PTA-Schule in München auf Herz und Nieren geprüft. Oder besser gesagt, sie mussten beweisen, dass sie als PTA die in Deutschland erwarteten Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes erfüllen. Keine ganz leichte Aufgabe – wie sich herausstellte.
PTA in Tschechien – PTA in Oberbayern
Die 36-jährige Martina Zifcakova stammt aus Tschechien. Bereits 2002 habe sie in ihrem Heimatland ihren Abschluss als PTA bestanden. „Das ist schon lange, lange her“, schmunzelt sie. Insgesamt fünf Jahre habe sie dann in öffentlichen Apotheken gearbeitet. Die restliche Zeit habe sie sich ihrer Familie gewidmet, erzählt die zweifache Mutter. Im Sommer 2014 sei sie mit ihrer Familie nach Deutschland gezogen. Hier habe sie sich um die Anerkennung ihrer Berufsabschlusses bemüht – mit Erfolg. Doch der Weg war nicht einfach.
Vier Jahre habe die Ausbildung zur PTA in ihrem Heimatland gedauert, berichtet Zifcakova. Die Arbeit in einer öffentlichen Apotheke in Tschechien sei teilweise anders als in Deutschland. Auch Unterschiede in den Ausbildungsinhalten seien dann aufgefallen: „Wir lernen schon alles. Theoretisch – das kann ich schon sagen. Wir haben viele ähnliche Sachen gemacht. Nur halt im Praktischen – bei uns in Tschechien machen wir das nicht so viel. Das war schon ein Unterschied.“ So gäbe es zum Beispiel wesentlich seltener Rezepturen zu bearbeiten. Auch viele andere Abläufe seien anders geregelt. „Bei uns gibt es zwei Bereiche. Wenn man reinkommt, dann gibt es eine Abteilung ohne Rezepte, da arbeiten meistens die PTA.“ Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel würden jedoch fast ausschließlich von Apothekern abgegeben.
In der Johannes-Apotheke habe sie im November 2016 als sogenannte PTA-Anwärterin im Anerkennungsverfahren angefangen. Dort arbeitet sie – inzwischen als anerkannte PTA – im Bereich der Klinikversorgung der Apotheke, insbesondere in der Zytostatikaherstellung. Auch den Bereich der öffentlichen Apotheke habe sie kennenlernen können, um einen besseren Einblick in die Abläufe einer deutschen Apotheke zu bekommen.
„In Deutschland ist es jedenfalls viel strenger, wenn es um rezeptpflichtige Medikamente geht“
Während Martina Zifcakova trotz Deutschunterricht in Tschechien und Sprachkurs in Deutschland zugeben muss, dass ihr das Erlernen der Sprache, insbesondere der Fachsprache, nicht ganz leicht gefallen sei, war die Ausgangslage für Filip Petrovic etwas anders: „Bei mir war das nicht so ein großes Problem, weil ich in Deutschland geboren bin. Ich habe hier gelebt bis ich sechs Jahre alt war. Dann bin ich zurück nach Bosnien“, berichtet er. Der 23-jährige Petrovic habe in Bosnien bis zum Sommer 2014 eine PTA-Schule besucht. „Nach der Schule habe ich sechs Monate Praktikum (Red: in einer öffentlichen Apotheke) gemacht. Danach habe ich die Staatsprüfung gemacht. Das war im März 2015“, so Petrovic. Anschließend sei er nach Deutschland gezogen.
Wie Martina Zifcakova arbeitet Filip Petrovic in der Klinikversorgung der Johannes-Apotheke, ebenfalls vor allem in der Zytostatikaherstellung. Seit Februar 2017 sei er in der oberbayerischen Apotheke tätig. In Bosnien habe er zwar nur kurze Zeit in öffentlichen Apotheken gearbeitet, trotzdem ist ihm besonders ein Unterschied zur Arbeit in Deutschland aufgefallen: „In Deutschland ist es jedenfalls viel strenger, wenn es um rezeptpflichtige Medikamente geht. In Bosnien kann man viel leichter rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept bekommen.“ Eine klinikversorgende Apotheke habe er in Bosnien leider nicht kennengelernt, sodass ihm in diesem Bereich der Vergleich zu Deutschland fehle.
Prüfungen oder zwei Jahre Schule
Beide PTA standen in Deutschland vor dem gleichen Dilemma. Ihre in den jeweiligen Heimatländern erworbenen Berufsabschlüsse wurden in Deutschland nicht anerkannt. „Es war nichts anerkannt. Fertigarzneimittelkunde war nicht anerkannt. Galenik war nicht anerkannt. Einfach gar nichts war anerkannt“, so Zifcakova. Für Filip Petrovic war die Situation nicht besser – trotz Anerkennung seines Abschlusses im EU-Land Kroatien, wie er berichtet: „Bosnien ist nicht in der EU. Ich habe meinen Beruf aber in Kroatien anerkennen lassen. Also in Kroatien wurde er anerkannt, aber in Deutschland nicht.“
Beide PTA standen in Bayern vor der Wahl: Entweder ein zweijähriger Besuch einer PTA-Schule in München ohne Prüfungen oder einen Tag theoretische und praktische Prüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikationen. Beide entschieden sich für die Prüfungen. „Ich hatte gar keine Wahl, denn die PTA-Schule kostet auch was. Meine Kinder gehen schon zur Schule. Ich musste auch als Mama funktionieren“, berichtet Zifcakova. Auch für Petrovic war die Sache klar. Die PTA-Schule sei deutlich zu teuer für ihn gewesen. Zusätzlich zu diesen Prüfungen mussten beide PTA wie alle ausländischen Bewerber Deutschkurse besuchen und ein B2-Sprachzertifikat erwerben.
Zwei Jahre von der Antragstellung bis zur Anerkennung
Wer sich für die Variante der Prüfungen entscheidet, muss einigen Stress in Kauf nehmen, berichten die Beiden übereinstimmend. „Die Prüfungen sind an einem Tag. An einem Tag müssen sie komplett alle Prüfungen schaffen“, erläutert Zifcakova und resümiert: „Das war sehr anstrengend. Sehr stressig jedenfalls.“ Zunächst seien die theoretischen Fächer Fertigarzneimittelkunde und Recht mündlich geprüft worden. Zusätzlich habe es praktische Prüfungen in Chemische Übungen, Drogenkunde und Galenische Übungen gegeben.
Ganz einfach sei die Sache nicht für sie gewesen. „Ich habe die Galenik nicht geschafft“, so Zifcakova. Doch sie habe wiederholen dürfen – mit Erfolg. Für Petrovic war es zunächst noch schwieriger: „Also beim ersten Mal, muss ich ehrlich sagen, habe ich mich nicht so gut vorbereitet. Ich hatte keine Vorstellung, wie das aussieht.“ Keine der Prüfungen habe er damals bestanden. Doch auch er konnte die Examina nachholen – und kann inzwischen als anerkannter PTA in Deutschland arbeiten.
Zukunft in Deutschland – mögliche Veränderungen inbegriffen
Ungefähr zwei Jahre habe der ganze Prozess von Antragstellung bis zur Anerkennung gedauert. Viel Unterstützung hätten sie in dieser Zeit durch ihren Chef und ihre Kollegen von der Johannes-Apotheke erhalten. Nun wünschen sie sich eine glückliche Zukunft in Deutschland. „Wir sind mit der ganzen Familie – mit meinem Mann und den Kindern hier. Wir planen auch zu bleiben – also bis zur Rente bestimmt“, schmunzelt Martina Zifcakova auf die Frage nach ihren Zukunftsplänen. Da ihr der Beruf sehr viel Freude bereite, plane sie zudem, sich beruflich weiter zu qualifizieren. Auch die Arbeit in einer Offizin könne sie sich für die Zukunft sehr gut vorstellen, da ihr der Kundenkontakt sehr gut gefalle.
Filip Petrovic ist sich noch nicht ganz so sicher, wie seine Zukunft aussehen soll. In Deutschland bleiben wolle er aber auf jeden Fall. „Hier gefällt es mir. Ich will auf jeden Fall bleiben. Ich weiß aber nicht, ob ich den Beruf wechseln werde oder nicht. Wenn ich etwas anderes finde, werde ich vielleicht wechseln.“ Schon in Bosnien sei er nicht ganz sicher gewesen, welche Ausbildung er machen wolle, da er ursprünglich von einem Medizinstudium geträumt habe. Insofern könne er sich für die Zukunft eventuell einen Aufgabenwechsel innerhalb der Apotheke mit mehr Kundenkontakt vorstellen.
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist in Deutschland je nach Beruf unterschiedlich geregelt. Um einem steigenden Fachkräftemangel zu begegnen, gibt unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikationen: Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes aus dem Jahre 2012 gilt für die sogenannten „reglementierten Berufsgruppen“, die bundesrechtlich geregelt sind, so zum Beispiel für die Gesundheitsdienstberufe. Für diese Berufe greifen zusätzlich rund 60 bundesrechtliche Berufsgesetze und Verordnungen. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit anderer Berufsgruppen wie zum Beispiel der Lehrer ist Ländersache. Dort gelten die jeweils entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Zur Anerkennung eines PTA-Abschlusses müssen sich die Bewerber an die jeweils zuständigen Behörden der Länder wenden. In Bayern sind zum Beispiel sieben verschiedene Bezirksregierungen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse zuständig. Das Recht zur Überprüfung steht seit 2012 jedem Antragsteller gesetzlich zu. Für Bayern gilt: Es ist „die Regierung zuständig, in deren Regierungsbezirk die/der PTA arbeiten möchte“. Hilfsweise wird der jeweilige Wohnort zu Grunde gelegt. Der Bewerber muss einen schriftlichen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.