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Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung: Hydrocortison plus Aciclovir und Ibuprofenpflaster ab dem 1. Dezember rezeptfrei

Bald werden sich auch Zovirax® Duo und Ibuprofenpflaster in der Sichtwahl finden. | Bild: Schelbert / PTAheute

Echter OTC-Switch

Bereits im Januar hatte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfohlen, Aciclovir und Hydrocortison als Creme zur Behandlung von Herpes labialis sowie Ibuprofen zur transdermalen Anwendung in einer Konzentration bis zu 200 mg Ibuprofen je Pflaster aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Der Bundesrat hat nun die notwendigen Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) beschlossen. So wird die Ausnahme von der Verschreibungspflicht bei „Ibuprofen zur äußeren Anwendung“ um den Zusatz „einschließlich Pflaster“ ergänzt. Außerdem wird die verschreibungsfrei erhältliche Konzentration von fünf auf sechs Prozent erhöht. Bei Aciclovir plus Hydrocortison darf gemäß der Empfehlung ein Aciclovir-Gehalt von 100 Milligramm pro Packung und bei der Hydrocortison-Konzentration ein Gehalt von einem Prozent nicht überschritten werden.

Bei letzterem handelt es sich um einen echten OTC-Switch. GlaxoSmithKline vertreibt mit Zovirax® Duo ein entsprechendes Rx-Arzneimittel. Ein Ibuprofenpflaster ist derzeit noch nicht auf dem Markt. Medienberichten zufolge steckt Nurofen®-Hersteller Reckitt-Benckiser hinter dem Antrag.

„Fipronil-Methopren-Switch wäre ein falsches Signal“

Nicht gefolgt ist der Bundesrat hingegen der Empfehlung des Ausschusses, Zubereitungen aus Methopren und Fipronil zur Anwendung bei Hunden und Katzen künftig ohne ärztliche Verordnung zugänglich zu machen. Denn auch dafür hatte sich das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Gremium in seiner Sitzung vom Januar mehrheitlich ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte diesen Vorstoß ebenfalls unterstützt und in den Entwurf zur Änderung der AMVV aufgenommen. Der Bundesrat ist hingegen der Auffassung, dass angesichts des aktuellen Fipronil-Skandals durch den illegalen Einsatz des Mittels in der Geflügelhaltung die Entlassung aus der Verschreibungspflicht ein falsches Signal sei, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die laufende Aufarbeitung des Skandals beinhalte auch eine aktualisierte Risikobewertung der toxikologischen Eigenschaften von Fipronil. Die Länder fordern daher, zunächst die wissenschaftlichen Ergebnisse abzuwarten. Zudem sieht die Länderkammer derzeit keine zwingenden Gründe für eine sofortige Aufhebung der Verschreibungspflicht.