Unterstützung für Bühler-Petition
Apotheken können seit dem 17.07.2019 Unterschriften für den Erhalt der Apotheke vor Ort sammeln. Nachdem Apotheker Christian Redmann im vergangenen Jahr eine Petition für ein Rx-Versandverbot im Online-Portal OpenPetition gestellt hatte, die derzeit übrigens rund 60.000 Mitzeichner hat, geht es nun um eine e-Petition beim Deutschen Bundestag. Die hatte der 19-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler schon vor einigen Monaten eingereicht. Der Petitionsausschuss hatte dem Studenten vor einiger Zeit mitgeteilt, dass eine gesonderte Veröffentlichung nicht möglich sei, Bühler hatte aber dagegen protestiert. Seit dem 17.07.2019 ist die Petition nun online.
Noweda, Fiebig und PharmaPrivat stellen Materialien zur Verfügung
Bühler wird in seinem Vorhaben unter anderem von der Noweda unterstützt. Apotheken, die von der Noweda beziehungsweise den Pharmagroßhändlern Leopold Fiebig GmbH oder PharmaPrivat beliefert werden, haben Plakate und Unterschriftenbögen erhalten sowie Postkarten, mit denen Kunden, die ihre persönlichen Daten nicht in eine Liste eintragen möchten, teilnehmen können. In einer Sonder-Infomail ruft die Genossenschaft ihre Mitglieder dazu auf, an der Bundestagspetition zum Rx-Versandverbot teilzunehmen, die Bühler initiiert hatte.
Auch wenn keine Mehrheit in Sicht ist ...
Das hat nun auch die Apothekerkammer in Hessen getan. In einem am Montag versandten Schreiben appelliert der Vorstand an die Mitglieder, die Petition zu unterstützen. Seit dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 kämpfe man dafür, dass die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln wiederhergestellt werde, heißt es in dem Schreiben. Dass ein Rx-Versandverbot hierfür die sicherste Methode sei, stehe außer Frage. Dass es derzeit kaum möglich sein dürfte dafür eine Mehrheit zu bekommen, ist dem Kammervorstand klar, aber wenn die Petition das notwendige Quorum erreicht, könne sie vielleicht im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren hilfreich sein, so die Hoffnung des hessischen Kammervorstands.
Der Vorstand legt zudem dar, warum der derzeit vorliegende Kabinettsentwurf nicht zu einer Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit führt. Denn in diesem werde zwar dezidiert dargelegt, warum die Preisbindung bei Rx für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort unerlässlich sei, die dort vorgesehenen Regelungen beträfen jedoch ausschließlich den GKV-Bereich. Gleichpreisigkeit heiße aber Preisbindung für jedes Rx-Arzneimittel, das ein Patient in Deutschland erhält – unabhängig von seinem Versichertenstatus und unabhängig von der beziehenden Apotheke, so der Kammervorstand.
Kammerpräsidentin Funke ist auch bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Wie sie gegenüber Bühler selbst erklärt, hat sie die Petition bereits unterzeichnet – so wie 4.230 andere online auch. Die Frist läuft noch bis 14. August. (Hier geht es zur Petition)
Die ABDA hat das Rx-Versandverbot inzwischen zurückgestellt
Die offizielle ABDA-Linie vertritt Funke damit nicht. Die ABDA hat das Rx-Versandverbot nämlich inzwischen zurückgestellt. Friedemann Schmidt bekräftigte in einem Zeitungsinterview kürzlich diesen Kurs: Er sagte, man solle sich nicht weiter mit dem Verbot „verkämpfen“, weil es politisch und in der Gesellschaft nicht gewollt werde.
Apothekengewerkschaft ADEXA unterstützt ebenfalls
Via Facebook, per Mail und in einer News-Meldung auf ihrer Homepage fordert auch die Apothekengewerkschaft ADEXA ihre Mitglieder auf, die Petition von Bühler zu unterstützen. Das Thema, so heißt es in der Meldung, beträfe gerade Apothekenangestellte – es ginge schließlich um ihre Arbeitsplätze in den öffentlichen Apotheken. Andreas May, Erster Vorsitzender der Apothekengewerkschaft: „Teilnehmen können sowohl Apothekenteams als auch alle Kunden. Unser Tipp: Drucken Sie – nach Rücksprache mit Chefin oder Chef – Infomaterialien aus und sprechen Sie Kunden direkt am HV-Tisch an.“
Unterlagen zum Download
Apotheken, die von der Apothekengenossenschaft Noweda bzw. den Pharmagroßhändlern Leopold Fiebig GmbH oder PharmaPrivat beliefert werden, haben bereits Plakate und Unterschriftenbögen sowie Postkarten, mit denen Kunden, die ihre persönlichen Daten nicht in eine Liste eintragen möchten, teilnehmen können, erhalten. Die Postkarten für eine diskrete Mitzeichnung sollen am besten sofort in einen Rücksendeumschlag gegeben werden oder die Apotheken stellen für ihre Kunden eine nicht einsehbare Box zum Einwerfen auf. Bühler bittet die Apothekenteams, die Plakate sichtbar aufzuhängen und die Mitzeichnungsbögen und Postkarten sowie die Hinweise zum Datenschutz auszulegen. Die Apotheken, so Bühler, können seit dem 17.07.2019 ihre Kunden informieren und Unterschriften sammeln.
Wichtig, damit auch jede Unterschrift zählt, sei, dass die Apotheken darauf achten, dass die Mitzeichner den ausgeschriebenen Vor- und Zunamen sowie ihre vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Stadt) angeben. Andernfalls, so Bühler, sei die Mitzeichnung nicht gültig.
Berichte in Publikumsmedien
Auch das neue Kundenmagazin myLife des Zukunftspakts Apotheke von Noweda und Burda wird in der ersten August-Ausgabe über die Petition berichten. In der aktuellen Ausgabe des FOCUS findet sich ebenfalls eine kleine Meldung zur Petition von Benedikt Bühler.