Vitamin D bei Ökotest – Nahrungsergänzungsmittel floppen: Lieber in die Sonne?
Der Hype um Vitamin D (Calcitriol) ist riesig, mindestens so groß ist die Zahl der Präparate, die mit Vitamin D erhältlich sind. Jedoch sind die wenigsten davon als Arzneimittel zugelassen. Das absolute Gros findet sich lediglich als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) registriert.
Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität bei Arzneimitteln nachgewiesen
Die Unterschiede sind hinsichtlich der Anforderungen immens. Als Arzneimittel muss für jedes Vitamin-D-Präparat Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nachgewiesen sein. Eingesetzt werden dürfen die Präparate gemäß ihrer zugelassenen Anwendungsgebiete (Indikationen). Als Arzneimittel wird Vitamin D eingesetzt:
- zur Vorbeugung gegen Rachitis und Osteomalazie bei Kindern und Erwachsenen,
- zur Vorbeugung gegen Rachitis bei Frühgeborenen,
- zur Vorbeugung bei erkennbarem Risiko einer Vitamin-D-Mangelerkrankung bei ansonsten Gesunden ohne Resorptionsstörung bei Kindern und Erwachsenen,
- zur unterstützenden Behandlung der Osteoporose bei Erwachsenen.
Ab einer Menge von 1.000 I.E. (25 µg) pro abgeteilter Darreichungsform unterliegt Vitamin D der Verschreibungspflicht.
Andere „Spielregeln“ für Nahrungsergänzungsmittel
Anders bei Nahrungsergänzungsmitteln. Wie der Name sagt, dienen sie lediglich der Ergänzung einer Ernährung und gelten daher als Lebensmittel. NEM haben somit keine Indikationen wie ein Arzneimittel. Außerdem gelten für sie hinsichtlich Sicherheit und Unbedenklichkeit nicht die gleichen Anforderungen wie sie für Arzneimittel gefordert werden. Für Sicherheit und Unbedenklichkeit ist lediglich der Hersteller verantwortlich. Ebenso sucht man Höchstgrenzen bei Inhaltsstoffen von NEM vergeblich. So ist es nicht ungewöhnlich, Vitamin-D-Präparate als NEM mit 4.000 I.E. pro abgeteilter Darreichungsform freiverkäuflich im Supermarkt oder in Drogerien zu finden – in einer Dosierung, die man als Arzneimittel nur mit Rezept bekommen würde.
Ökotest stört unregulierter NEM-Markt
Das stört auch Ökotest – insbesondere bemängeln die Verbraucherschützer, dass NEM für gesunde Menschen gedacht sind. Nach Ansicht der Verbraucherschützer brauchen jedoch Gesunde auch keine Nahrungsergänzung. Liegt ein bestätigter Mangel vor, ist ein Arzneimittel indiziert. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) findet eine Supplementierung nur bei Patienten sinnvoll, die unzureichend mit Vitamin D versorgt sind und dies ärztlich festgestellt wurde. Zudem sollte eine exogene Zufuhr mit Vitamin D unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.
Nahrungsergänzungsmittel bergen Gefahr der Überdosierung
Der Körper unterscheidet natürlich nicht, ob Calcitriol als Arzneimittel zugeführt wird oder als NEM. Allerdings ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gefahr einer Überdosierung deutlich geringer. Teilweise enthält eine Tablette die vollständige Wochenration mit 7.000 I.E. – und es ist nicht immer gewährleistet, dass der Verbraucher dies auch tatsächlich so versteht.
Ökotest: Nur Vitamin-D-Arzneimittel erhalten „sehr gut „ und „gut“
Insgesamt hat Ökotest 21 Vitamin-D-Präparate getestet, davon waren lediglich fünf apothekenpflichtige Arzneimittel, die restlichen waren NEM, wie man sie auch in Supermärkten oder Drogerien erhält.
Die Arzneimittel sind die klassischen Vertreter, zu denen PTA und Apotheker täglich greifen: Dekristol 1.000 I.E., Vigantol 1.000 I.E., Vitagamma 1.000 I.E., Vitamin D Sandoz 1.000 I.E. und Vitamin D3 Hevert. Ihr Urteil lässt sich sehen: viermal „sehr gut“ und einmal „gut“ für Vitamin D3 Hevert.
Warum bekommt Hevert Abzug?
Ökotest stört sich hier offenbar am Beipackzettel. Ein Deklarationsmangel sorge für Minuspunkte: „Auf der Rückseite des Beipackzettels der Vitamin-D3-Hevert-Tabletten weist der Text auf einen Zusammenhang zwischen Vitamin D und Krebserkrankungen, multipler Sklerose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus hin“, erklärt Ökotest. Jedoch sei nicht belegt, ob Vitamin D tatsächlich vor diesen Erkrankungen schütze, was den Verbraucher verunsichere. PTAheute hat sich den Beipackzettel daraufhin genauer angeschaut – und derartige Hinweise nicht entdeckt. Lediglich eine separate „Minibroschüre“ und ein „Gesundheitsratgeber“ informieren über die potenziellen Zusammenhänge.
Viele NEM überschreiten empfohlene Vitamin-D-Höchstmengen
Bei Vitamin-D-Präparaten, die als Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr sind, sieht Ökotest rot. Hier stören sich die Verbraucherschützer insbesondere an den enthaltenen Mengen von Vitamin D. Denn manche Hersteller ignorieren die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Acht NEM überschreiten die vom BfR empfohlene Höchstmenge von 20 µg pro Tag. Für diese NEM reicht die Bewertung von Ökotest gerade einmal noch für „mangelhaft“ bis „ungenügend". Neben einigen NEM aus dem Drogeriemarktsortiment (Das gesunde Plus Vitamin D), Reformhaus (Vitamin D3 Salus) trifft es auch Vitamin D von Verla. „Lieber in die Sonne“, lautet das Urteil von Ökotest.
Funktionen und Besonderheiten von Vitamin-D
Auch wenn es als Vitamin bezeichnet wird, entspricht Vitamin D (Calcitriol) nicht im klassischen Sinne der Vitamin-Definition. Denn Vitamine können vom Körper nicht synthetisiert werden, sondern müssen zwingend extern mit der Nahrung zugeführt werden. Allerdings kann unser Körper sehr wohl Vitamin D selbst produzieren, und zwar in der Haut. Dafür benötigt er allerdings ausreichend Sonnenlicht, exakter: UV-B-Licht. Ist dies nicht gewährleistet – beispielsweise in den Wintermonaten oder bei verhüllten Frauen –, kann die körpereigene Synthese unzureichend sein, weswegen Vitamin D auch als konditionell essenzieller Nährstoff bezeichnet wird. Die Vorstufe zu Vitamin D ist Vitamin D3 (Colecalciferol).Unabhängig davon, ob Colecalciferol vom Körper gebildet oder extern zugeführt wird, wird an Vitamin D3 zunächst in der Leber eine Hydroxylgruppe (OH-Gruppe) angehängt (Calcidiol). Anschließend erfolgt in der Niere eine weitere Hydroxylierung zur eigentlichen Wirkform Vitamin D (Calcitriol).
Die wohl prominenteste Wirkung von Vitamin D ist die Regulierung des Calcium- und Phosphathaushaltes. Calcitriol fördert im Dünndarm die Aufnahme von Calcium und Phosphat und stimuliert in den Nieren die Rückresorption von Calcium. Darüber hinaus hemmt Calcitriol in den Nebenschilddrüsen die Freisetzung von Parathormon. Parathormon fördert die Freisetzung von Calcium aus den Knochen, während Calcitriol die knochenaufbauende Zellen (Osteoblasten) aktiviert. Sinken jedoch die Calciumspiegel im Blut, fördert Vitamin D die Freisetzung von Calcium aus den Knochen indem es knochenabbauende Zellen stimuliert (Osteoklasten). Vitamin D wirkt zudem modulierend auf das Immunsystem und ist unter anderem an der neuromuskulären Koordination beteiligt.
Vitamin-D-Zufuhr: 20 µg pro Tag
Ein Vitamin-D-Mangel liegt bei Serumkonzentrationen kleiner 30 nmol/l (12 ng/ml) vor. Für eine gute Vitamin-D-Versorgung – bezogen auf die Knochengesundheit – ist bei Serumwerten von 50 nmol/l (20ng/ml) auszugehen. Eine suboptimale Versorgung ist jedoch noch kein Mangel, und ein manifestes Vitamin-D-Defizit ist tatsächlich selten. Jedoch erreichen 60 Prozent der deutschen Bevölkerung den angestrebten Serumwert von 50 nmol/l nicht. Allgemeine Lehrmeinung ist, dass ohne Vitamin-D-Mangel auch nicht supplementiert werden soll.
Bei fehlender körpereigener Synthese gelten als DGE-Referenzwerte für eine Vitamin-D-Zufuhr 20 µg pro Tag, und zwar für alle Personen ab einem Alter von zwölf Monaten. Diese Empfehlungen gelten seit Januar 2012. Zuvor lag die empfohlene Vitamin-D-Zufuhrmenge bei 5 µg pro Tag, wobei hier die endogene Synthese berücksichtigt wurde, und der neue und alte Wert somit nicht direkt vergleichbar sind.
Eine Vitamin-D-Intoxikation ist weder durch übliche Lebensmittel, noch durch übermäßige UV-B-Strahlung möglich. Allerdings können durch Supplemente Hypervitaminosen entstehen. Kritischer Effekt ist hierbei ein Hypercalcämie.