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Reanimation nach Badeunfall: Was ist zu tun?

Schwimmerin wird am Poolrand reanimiert
Sowohl im Schwimmbad als auch am Meer kann man Zeuge eines Badeunfalls werden. Ist die betroffene Person bewusstlos, sind Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig. | Bild: C. D./peopleimages.com 

Mindestens 355 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland ertrunken – 56 mehr als im Jahr 2021. Auch in der laufenden Badesaison schnellt die Zahl der Unfälle wieder nach oben. Umso wichtiger ist es, dass jeder Einzelne weiß, wie man mit Verunglückten umgeht. Notarzt Dr. Jan Wnent von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) erklärt, worauf es bei der Rettung ankommt.

Schritt 1: Notruf absetzen

Entdeckt man eine leblose Person im Wasser, gilt es zuerst den Notruf zu wählen, damit schnell weitere Hilfe kommt, betont Dr. Wnent. Dann sollte man nach einem Rettungsschwimmer oder anderen Badegästen Ausschau halten, um die Person aus dem Wasser zu bergen.

Schritt 2: Die Atmung prüfen

Ist der Verunglückte aus dem Wasser gezogen, prüft man zunächst, ob er bei Bewusstsein ist. Sollte dies nicht der Fall sein, prüft man, ob derjenige atmet. Dazu dreht man die Person auf den Rücken und überstreckt ihren Kopf, indem man ihn leicht in den Nacken legt. Dann beugt man sich mit dem eigenen Gesicht nahe an das Gesicht des Verunglückten und blickt dabei in Richtung dessen Füße. So kann man sowohl hören und an der eigenen Wange spüren, ob die Person atmet, als auch erkennen, ob sich der Brustkorb hebt und senkt.

Atmet die Person gleichmäßig, legt man sie in die stabile Seitenlage. Bei flacher, oberflächlicher und unregelmäßiger Atmung – sogenannter Schnappatmung – gilt wie beim Atemstillstand: Jetzt sind sofort Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich.

Schritt 3: Herzdruckmassage durchführen

Der Verunglückte sollte dazu auf dem Rücken auf einer harten Unterlage liegen. Dann platziert man den eigenen Handballen der einen Hand auf dem Brustbein des Patienten in der Mitte des Brustkorbs. Die andere Hand legt man über die erste. Nun drückt man den Brustkorb fünf bis sechs Zentimeter nach unten – in einer Frequenz von 100- bis 120-mal pro Minute (z. B. im Takt des Hits „Stayin‘ Alive“ von den Bee Gees).

Zusätzlich Mund-zu-Mund-Beatmung nötig

Da Badeunfälle häufig mit akutem Sauerstoffmangel einhergehen, ist hier laut Dr. Wnent ausdrücklich auch eine Beatmung wichtig. Dazu überstreckt man den Kopf des Patienten, legt eine Hand auf die Stirn und kann mit dieser gleichzeitig mit Daumen und Zeigefinger die Nase des Bewusstlosen zuhalten. Die andere Hand liegt unter dem Kinn. 

Bei der Mund-zu-Mund-Beatmung sollte man so viel an Luft abgeben, wie man selbst ausatmen würde. Ausreichend ist es, wenn sich der Brustkorb des Patienten hebt. Es wechseln sich immer zwei Beatmungen mit 30 Herzdruckmassagen ab. Dies muss so lange erfolgen, bis der Rettungsdienst eintrifft. 

Gut zu wissen: Eigenschutz bei Mund-zu-Mund-Beatmung

Zum eigenen Schutz kann man bei der Mund-zu-Mund-Beatmung ein Beatmungstuch (z. B. Oxysafe®, PZN 13853218) benutzen. Für unterwegs gibt es Beatmungstücher auch als Schlüsselanhänger (z. B. von actiPART, PZN 13968720). 

Das Tuch wird entsprechend der Markierungen auf dem Gesicht des Verunglückten platziert und je nach Modell mittels Gummiband am Kopf fixiert. Durch einen Filter bzw. ein Ventil kann, bei gleichzeitig geringerer Infektionsgefahr, die Beatmung erfolgen.

Sonderfall: Wiederbelebung bei Kindern

Handelt es sich beim Verunglückten um ein Kind, fängt man immer mit fünf Initialbeatmungen an. Je nach Körperbau führt man die Herzdruckmassage nur mit einer Hand durch. Das Verhältnis von Herzdruckmassagen zu Beatmungen beträgt hier 15:2.

Badeunfälle vermeiden durch Einhaltung von Baderegeln

Damit es möglichst erst gar nicht zu einem Badeunfall kommt, ist immer wieder an bekannte Baderegeln zu erinnern: