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Erdbeben in der Türkei und Syrien: Hilfe für Betroffene

Notunterkunft in Kilis
In der türkischen Stadt Kilis werden die Menschen in Notunterkünften untergebracht. | Bild: action medeor / IBC

Am Morgen des 6. Februars erschütterte ein Erdbeben der Stärke 7,8 die türkisch-syrische Grenzregion. Es war das stärkste Beben seit 1939, das in dieser Region gemessen wurde. Kurz darauf folgte ein zweites Beben.

Das Ausmaß der Erdbeben ist verheerend: Zahllose Menschen sind gestorben oder wurden verletzt. Viele werden noch vermisst. Auch Häuser, Straßen und Infrastruktur wurden massiv beschädigt.

Lebensmittel, Zelte, Decken – der Hilfsbedarf in den von dem Erdbeben betroffenen türkischen und syrischen Gebieten ist groß. Auch medizinische Versorgung ist gefragt, denn viele Krankenhäuser vor Ort wurden beschädigt und die verbliebenen sind aufgrund der vielen Verletzten überlaufen.

Hilfeleistung vor Ort

Die Hilfsorganisationen „action medeor“, „APOTHEKER HELFEN“ sowie „Apotheker ohne Grenzen“ haben bereits mit Soforthilfemaßnahmen begonnen. Mit ihren jeweiligen Partnerorganisationen sowohl in der Türkei als auch in Syrien leisten sie gemeinsam vor Ort Hilfe. 

Bei „action medeor“ werden bereits Hilfslieferungen für das Erdbebengebiet gepackt. „APOTHEKER HELFEN“ sondiert zudem, ob auch ein Einsatzteam ausreisen wird, wie es nach dem Erdbeben 2015 in Nepal der Fall war. 

Auch „Apotheker ohne Grenzen“ (AoG) ist bereits aktiv und hat sich für die Entsendung eines Einsatzteams entschieden. Dieses wird bereits am kommenden Samstag in die betroffenen Regionen aufbrechen. Weitere Einsatzteams werden folgen. Vor Ort wird AoG zusammen mit der Partnerorganisation NAVIS e. V. in den Einsatz gehen. Die Teams von NAVIS e. V. sind vor allem auf die Bereiche Trinkwasseraufbereitung und medizinische Soforthilfe spezialisiert. „Apotheker ohne Grenzen“ übernimmt mit seinen Teams den Bereich der pharmazeutischen Versorgung, dazu gehört z. B. die Koordination und Abgabe von Arzneimitteln.

Spenden nicht auf eigene Faust versenden

Arzneimittelspenden auf eigene Faust werden zumindest von den größeren Hilfsorganisationen wie AoG aus verschiedenen Gründen kritisch gesehen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen Apotheker laut AoG nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung abgeben – sie anonym an eine Hilfsorganisation zu spenden, sei also prinzipiell nicht möglich.  

Eine Ausnahme seien Organisationen, bei denen Ärzte tätig sind, die Arzneimittel verordnen oder sogar direkt als Praxisbedarf beziehen können, wie action medeor mitteilt. AoG und Co. bitten daher um Geldspenden, um bedarfsgerecht geeignete Mittel kaufen zu können.  

Spendenkonten

Wer diese Hilfsorganisationen finanziell unterstützen möchte, kann das hier tun: 

action medeor

Sparkasse Krefeld
IBAN DE78320500000000009993

Spendenstichwort: „Erdbeben Syrien und Türkei“
Oder online unter medeor.de

 

APOTHEKER HELFEN e. V.

Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE02 3006 0601 0004 7937 65

Spendenstichwort: „Erdbeben“
Oder online unter apotheker-helfen.de

 

Apotheker ohne Grenzen e. V.

Deutsche Apotheker- und Ärztebank                                                                   IBAN: DE 88 3006 0601 0005 0775 91

Spendenstichwort: „Erdbeben Türkei/Syrien“
Oder online unter apotheker-ohne-grenzen.de