Keuchhustenimpfung künftig im Mutterpass: Pertussis-Impfung für Schwangere: Welche Vakzine ist geeignet?
Schwangere sollen sich gegen Keuchhusten impfen lassen, diese Empfehlung spricht die STIKO (Ständige Impfkommission) bereits seit März 2020 aus. Grund für die Schwangeren-Impfung ist vor allem der Schutz des Säuglings in den ersten Lebensmonaten durch mütterliche Antikörper, die vor der Geburt über die Plazenta auf den Säugling übergehen und auch durchs Stillen übertragen werden können. Doch warum impft man das Neugeborene nicht einfach selbst?
Kein Keuchhusten-Impfstoff für unter sechs Wochen alte Säuglinge zugelassen
Die Krux ist, dass in Deutschland kein Pertussis-Impfstoff für unter sechs Wochen alte Säuglinge zugelassen ist. Auch hat sich laut Robert Koch-Institut gezeigt, dass die „Kokon-Strategie“ – das Impfen von Kontaktpersonen des Säuglings – nicht ausreichend wirksam ist. Jedoch ist Keuchhusten vor allem für sehr kleine Babys gefährlich. Insbesondere bei Säuglingen unter drei Monaten verläuft die Infektion häufig schwer und komplikationsreich – zwei von drei Säuglingen müssen im Krankenhaus behandelt werden. Dass nun Schwangere extra geimpft werden sollen, liegt daran, dass manche Frauen schlicht nie eine Keuchhusten-Impfung erhalten haben oder die Antikörpertiter für den Schutz des Neugeborenen zu gering sind. „Die Schwangerenimpfung mit einem ap-haltigen Impfstoff führt dagegen zu hohen Antikörperspiegeln bei der Mutter und zur Übertragung einer ausreichenden Menge an Antikörpern gegen Pertussis-Toxin auf den Fetus bzw. das Neugeborene“, erklärt das RKI im Epidemiologischen Bulletin 13|2020. Auch solle die Impfung „unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen“.
Im letzten Drittel der Schwangerschaft
Als Zeitpunkt für die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft sieht die STIKO den Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels vor. Die Impfung sollte „spätestens zwei, besser vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin verabreicht werden“, rät das RKI. Bei einem erhöhten Risiko für Frühgeburten spricht sich das RKI dafür aus, die Impfung in das zweite Trimenon vorzuziehen. Geimpft werden soll mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff (Tetanus, Diphterie, azelluläre Pertussis), da Einzelimpfstoffe gegen Keuchhusten hierzulande nicht zugelassen und verfügbar sind.
Ab sofort im Mutterpass
Diese STIKO-Empfehlung setzte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Mai 2020 in der Schutzimpfungs-Richtlinie um und hat sie am 19. August auch zu einem festen Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge gemacht – sie steht folglich fortan im Mutterpass. Möglich macht dies eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie. „Schwangeren wird künftig nach einem Beratungsgespräch eine Pertussis-Impfung angeboten und der Impfstatus der Schwangeren im Mutterpass dokumentiert“, erklärt der G-BA. Ziel ist es, Kinder noch besser vor Keuchhusten zu schützen. Wird die Impfung während der Schwangerschaft vergessen oder vielleicht abgelehnt, soll die Schwangere, wenn ihre letzte Keuchhustenimpfung mehr als zehn Jahre her ist, sich in den ersten Tagen nach Geburt gegen Pertussis impfen lassen.
Covaxis® und Boostrix®, Repevax® und Boostrix® Polio
Monovalente Keuchhustenimpfstoffe, die nur vor Pertussis schützen, gibt es wie bereits erwähnt nicht. Doch es gibt polyvalente, die neben Keuchhusten zusätzlich vor weiteren Infektionserkrankungen schützen und die ausdrücklich auch in der Schwangerschaft zugelassen sind. Doch welche sind das?
Explizit zugelassen zum passiven Schutz vor Keuchhusten im frühen Säuglingsalter durch mütterliche Immunisierung während der Schwangerschaft sind die Dreifach-Impfstoffe Covaxis® und Boostrix®. Beide Impfstoffe schützen vor Diphterie, Tetanus und Keuchhusten. Daneben gibt es die Vierfach-Impfstoffe Repevax® und Boostrix® Polio. Sie schützen vor Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis, und auch sie dürfen in der Schwangerschaft geimpft werden, um den Säugling passiv zu schützen. Hingegen sind andere Impfstoffe, die ebenfalls einen Keuchhustenschutz beinhalten – wie Hexyon®, Infanrix®, Infanrix® hexa, Infanrix®-IPV+HIB, Pentavac®, Vaxelis® –, nicht ausdrücklich zur Impfung in der Schwangerschaft zugelassen.
Neue Mutterpässe schon ab Dezember
Die Änderung der Mutterschafts-Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, sofern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Änderung nicht beanstandet. Ab Dezember soll es die ergänzten Mutterpässe geben.