seit Anfang des Jahres gilt für Entlassrezepte ein aktualisierter Rahmenvertrag. Trotz der neuen Regelungen gibt es immer noch offene Fragen. Im heutigen Newsletter werfen wir unter anderem einen Blick darauf, wer Entlassrezepte ausstellen darf und wie mit fehlerhaften Verordnungen umzugehen ist.
Außerdem informieren wir Sie darüber, was hinter dem Moebius-Syndrom steckt und wie sich eine Pseudodemenz von einer Demenz-Erkrankung unterscheidet.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten Feierabend.
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