aus der Rezeptur kennt man Talkum als pharmazeutischen Hilfsstoff beispielsweise in Pudergrundlagen und Schüttelmixturen. Auch in zahlreichen Fertigarzneimitteln ist das weiße Pulver enthalten und wird außerdem bei der Herstellung von Filmtabletten als Gegenklebemittel verwendet. Bisher galt Talkum als „möglicherweise krebserregend“, doch für das Risiko beim Menschen gab es nur begrenzt Beweise. Nun wurde die Substanz jedoch neu bewertet und als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Was bedeutet das für die Herstellung in der Rezeptur? Worauf künftig geachtet werden muss, erfahren Sie unter anderem im heutigen Newsletter.
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