wir starten den heutigen Newsletter mit einem ziemlich sperrigen Begriff: dem Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Das ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und gilt ab heute. Damit ist ein fließender Übergang bei den erweiterten Austauschregeln gesichert: Die derzeit temporär bis 31. Juli 2023 geltenden Pandemie-Regeln werden ab 1. August durch fixe gesetzliche Regelungen ersetzt. Was ist neu und welche Vorgaben für die Zuzahlung kommen im Februar 2024? Das haben wir für Sie in einem Beitrag zusammengefasst.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung und einen erholsamen Feierabend!
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