am Gründonnerstag war offiziell Schluss mit der Corona-Pandemie und auch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die den Apotheken mehr Freiheiten bei der Arzneimittelabgabe gewährte, ist seit dem vergangenen Freitag hinfällig. Einige Austauschregeln der Pandemie sollten temporär verlängert werden, doch ist das entsprechende Gesetz bislang noch nicht in Kraft getreten. Was bedeutet das für Apotheken? Das erfahren Sie unter anderem im heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen erholsamen Abend.
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