pünktlich zum Weihnachtsfest hält das Bundesgesundheitsministerium ein kleines „Geschenk“ für Apotheken und Arztpraxen bereit: Etwas weniger Bürokratie! Denn wie in dieser Woche bekannt wurde, wird im neuen Jahr die Höchstmengenregelung für Betäubungsmittel abgeschafft. Damit gehört auch das „A“ auf BTM-Rezepten bald der Vergangenheit an.
Ab wann die neue Regelung greift und was sie konkret bedeutet, lesen Sie unter anderem im heutigen Newsletter.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und einen erholsamen Feierabend.
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