seit diesem Jahr gibt es immer wieder Lieferengpässe bei Ibuprofen-Säften. Apotheken helfen daher vielerorts mit Individualrezepturen aus. Um die Apotheken dabei zu unterstützen und zudem eine einheitliche Qualität zu gewährleisten, veröffentlichte das NRF im Juli zwei geprüfte Vorschriften für die Herstellung von Ibuprofen-Suspensionen. Daten für die Haltbarkeit lagen damals jedoch nicht vor. Und so wurde die Aufbrauchsfrist sicherheitshalber auf vier Wochen begrenzt.
Nun hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) diese Rezepturvorschriften unter die Lupe genommen und erste Ergebnisse veröffentlicht. Ob die Aufbrauchsfrist künftig verlängert werden darf und wie sich die beiden NRF-Rezepturen unterscheiden, erfahren Sie unter anderem im heutigen Newsletter.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und einen angenehmen Feierabend.
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